Regeln für ein faires Miteinander:

Die Beförderungsbedingungen des NVV in den RegioTrams 

Was ist erlaubt, was verboten? Regeln sorgen für Klarheit im menschlichen Miteinander, und das gilt auch für das Fahren in den RegioTrams. Wer Näheres wissen möchte, kann sich in den Beförderungsbedingungen des NVV einen Überblick verschaffen.

 

Weil gerade bei der Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen leider häufiger Missverständnisse geschehen, haben wir Ihnen die wesentlichen Inhalte speziell zu diesem Thema hier zusammengefasst:

 

Radfahrer willkommen – Rücksicht hat Vorfahrt

Wir freuen uns, wenn die RegioTrams auch von Fahrradausflüglern genutzt werden. Schließlich lädt die schöne nordhessische Landschaft zu Erkundungstouren per Zweirad ein. Die RegioTrams bieten in ihren beiden Mehrzweckabteilen dafür auch reichlich Platz.

 

Je nach Fahrzeugtyp können bis zu sechs Fahrräder (auf der Linie RT4 Kassel -Wolfhagen) oder sogar bis zu acht Fahrräder (auf den Linien RT1 Kassel - Hofgeismar-Hümme und RT5 Kassel - Melsungen) mitgenommen werden.

 

Doch auch hier gilt: Rücksicht hat Vorfahrt.

Deshalb haben Fahrgäste, die mit einem Kinderwagen in eine RegioTram zusteigen möchten sowie mobilitätseingeschränkte Fahrgäste mit zum Beispiel einem Rollstuhl oder Rollator Vorrang. Dies und vieles weitere regeln die Beförderungsbedingungen des NVV.

Deshalb bitten wir um Verständnis, dass unser Zugpersonal Fahrgäste mit Fahrrädern zum Verlassen der RT auffordern muss, wenn der Platz nicht für alle reicht. Dies gilt auch, wenn das Rad sehr verschmutzt ist oder so abgestellt wird, dass es zum Beispiel Wege versperrt.

 

Die Beförderungsbedingungen sehen darüber hinaus vor, dass sich Gruppen mit mehr als zehn Fahrrädern mindestens zehn Tage vor Reiseantritt beim NVV anmelden müssen. Dies kann auch ganz einfach mit einem gebührenfreien Anruf beim NVV-Servicetelefon unter: 0800-939-0800 erfolgen.