Fahrgastrechte

Wir sind als RTG stets bemüht, Sie als Kunde pünktlich und zuverlässig an Ihr Ziel zu bringen. Unser Zugpersonal steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

In Deutschland gelten einheitliche Fahrgastrechte für Reisende im Eisenbahnverkehr. Dieser umfasst alle Züge, von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis hin zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sie betrieben werden. Somit gelten die Fahrgastrechte selbstverständlich auch in den Zügen der RTG.

Um Fahrgastrechte geltend zu machen, können Sie sich an unser Zugpersonal im Zug wenden. Hier bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Verspätung bzw. Ihren Zugausfall. Mit dieser Bescheinigung (kein "Fahrgastrechte-Formular") können Sie über www.fahrgastrechte.info Ihre Ansprüche geltend machen. Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie z.B. eine Entschädigung von 25 % des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 % des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt.

 

Wo können Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden?

Innerhalb des Verkehrsgebietes im NVV gilt eine 5-Minuten-Garantie. Nähere Informationen erhalten Sie hier: https://www.nvv.de/5-minuten-garantie

 

Antrag für deutschlandweite Entschädigung/Erstattung bei Verspätung oder Ausfall

1. In "DB Reisezentren" und "DB Agenturen", wenn

  • der Fahrgast eine Bestätigung der Verspätung auf dem "Fahrgastrechte-Formular" erhalten hat und die Originalfahrkarte einreicht.


2. Beim "Servicecenter Fahrgastrechte", wenn

  • keine Bestätigung der Verspätung auf einem "Fahrgastrechte-Formular" ausgestellt wurde.
  • Für Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Streckenzeitkarte, Mobility BahnCard 100, Schönes-Wochenende-Ticket, Länder-Ticket oder Deutschlandticket).
  • Wenn nur eine Kopie der Fahrkarte eingereicht wird oder die Erstattung erforderlicher Kosten aufgrund einer Verspätung (z.B. Bus, Taxi, Hotel) beantragt wird.


Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Rufnummer 0180 6 20 21 78
(20 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf).

 

Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.

Die Eisenbahnunternehmen haften nicht bei:

  • außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden Umständen, die von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnten
  • eigenem Verschulden des Reisenden oder
  • Verhalten eines Dritten, das von der Eisenbahn nicht vermieden bzw. abgewendet werden konnte.

Weitere Informationen über die Fahrgastrechte finden Sie unter www.fahrgastrechte.info.
(Angaben zu den jeweiligen Verbindungspreisen ohne Gewähr)

Schlichtungsstelle

Sowohl Kunden als auch Verkehrsunternehmen haben die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden, wenn sie sich in einer Streitigkeit im Bereich des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) befinden.

Die Schlichtungsstelle wird jedoch erst dann tätig, wenn vorab nachweislich keine Klärung zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden erzielt werden konnte. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen immer zunächst an uns.

Nähere Informationen zur Schlichtungsstelle erhalten Sie unter:

söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
www.soep-online.de

 

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 01.09.2019 nationale Durchsetzungsstelle für die gesetzlichen Fahrgastrechte. Das EBA nimmt jedoch selbst keinerlei Entschädigungs-/Erstattungszahlungen an die Reisenden vor, sondern überwacht, ob die Eisenbahnunternehmen den Vorgaben der Fahrgastrechteverordnung nachkommen (Verordnung 1371/2007).

Kontaktdaten:

EBA
Eisenbahn-Bundesamt
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Telefon: 0228/30795-400
Fax: 0228/30795-499

fahrgastrechte(at)eba.bund.de