Gemeinsam gegen Corona
Mit der aktuellen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) entfällt die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin: An Haltestellen, in Bahnhöfen und in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs sind medizinische Masken (OP-/FFP2-Masken oder vergleichbar ohne Ausatemventil) als Mund-Nasen-Bedeckung zu verwenden. Behelfsmasken, Schals oder Tücher sind nicht zulässig.
Bitte beachten Sie: der Zutritt zu unserem Kundenzentrum in der Kurfürsten Galerie ist ausschließlich mit einer FFP2-Maske erlaubt!